14.04.2020 – Verein: Einladung JHV Einladung zur jährlichen Mitgliederversammlung
Wiesbaden (Anette Dürer) – Liebe Mitglieder, wir hoffen, es geht Euch allen gut und Ihr konntet die Ostertage – wenn auch unter anderen Bedingungen – genießen. Wir haben die Tage vor Ostern mit besonderer Freude erlebt, denn nachdem wir von dem Hilfsangebot einzelner Mitglieder berichtet haben, sind noch viele weitere gefolgt. Dafür möchten wir ganz herzlich danken. Ein deutliches Zeichen, dass Verein eben doch „wir schaffen das gemeinsam“ bedeutet. Im Zuge der formellen Vorschriften veröffentlichen wir heute die Einladung zur jährlichen Mitgliederversammlung. Denn § 9 Abs. (2) besagt: Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich innerhalb der ersten sechs Monate des Kalenderjahres statt. Selbstverständlich kann der Termin nur zustande kommen, wenn eine solche Zusammenkunft erlaubt ist und die entsprechenden Vorschriften in Bezug auf die Corona-Pandemie beachtet werden. Sollte sich ergeben, dass wir die Sitzung nicht wie geplant durchführen können, werden wir rechtzeitig informieren. Die Details zu dem Termin findet ihr in nachfolgender Einladung.
Hiermit laden wir Euch zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Termin: 16.05.2020, um 14:00 Uhr
(hilfsweise zum nächstmöglichen Termin)
Ort: Clubhaus, Christian-Bücher-Str. 22, 65201 Wiesbaden
Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung
2. Bestätigung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung
3. Jahres- und Kassenberichte
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung der Kassierer und des Vorstands
6. Anträge zur Satzungsänderung a) § 2 Zweck des Vereins b) § 5 Mitgliedschaft und §9 Mitgliederversammlung c) § 9 Abs. 8 redaktionelle Anpassung von Mehrzahl auf Einzahl „Vizepräsident“ d) § 10 Vorstand redaktionelle Anpassung e) § 22 Ab. Vereinsinterne Bekanntmachungen
7. Neuwahl des Vorstands (gemäß der Satzung in geraden Jahren) • Präsident/in • 1. Kassierer/in • 1. Schriftführer/in
8. Wahl technischer Leiter
9. Wahl Kassenprüfer
10. Wahl Ältestenrat
11. Weitere Anträge
12. Verschiedenes
Anträge zu der Mitgliederversammlung sind spätestens zwei Wochen vorher dem Vorstand
(vorstand@scw-1911.de) in Schriftform einzureichen (Stichtag ist der 2. Mai 2020)
Antragsberechtigt sind laut Satzung §9 Absatz (3) alle Mitglieder nach §5 mit Ausnahme
der Kinder unter 14 Jahre gemäß Buchstabe d)
Stimmberechtigt für die Tagesordnung sind laut Satzung §9 Absatz (4) die anwesenden
Mitglieder unter a) ordentliche Mitglieder und e) Ehrenmitglieder
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung ist das Sommerfest geplant. Eine Einladung erfolgt gesondert.
Mit besten Grüßen
Euer Vorstand